Rechtsanwalt Thomas Rosenbaum
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Thomas Rosenbaum ist 1957 geboren und seit 1987 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahre 1998 hat er die weitere Qualifikation im Bereich des Familienrechtes als Fachanwalt für Familienrecht erworben.
Rechtsanwalt Rosenbaum ist Mitglied:
In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereines
Im Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
Zudem hält Rechtsanwalt Rosenbaum Vorträge in den unterschiedlichsten Bereichen des Familienrechts.
Im Falle der Trennung bzw. Scheidung sind zahlreiche Fragen relevant, wie beispielsweise
- Scheidungsvoraussetzungen, richtiges taktisches Vorgehen
- Sorgerecht und Besuchsrecht bezüglich minderjähriger Kinder
- Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
- Hausratsteilung
- Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts
- Versorgungsausgleich, also Ausgleich der Rentenanwartschaften
- Erbrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Trennung bzw. Scheidung
- Steuerrechtliche Fragen
- Fragen bezüglich der Aufteilung und Berücksichtigung von Schulden
Im weiteren befasst sich Herr Rechtsanwalt Rosenbaum auch mit der Ausarbeitung von Eheverträgen sowie Scheidungs- und Partnerschaftsvereinbarungen.
Langjährige Erfahrung bietet Rechtsanwalt Rosenbaum auch hinsichtlich anstehender Fragen bei Trennung und Scheidung mit Auslandsbeteiligung.