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Rechtsanwalt für Baurecht

Kompetente Partner mit langjähriger Erfahrung

Nicht nur Bauherren müssen die Erfahrung machen, dass der Umgang mit rechtlichen Bestimmungen die Entscheidungsfreiheit bei der eigenen Immobilie beeinflussen kann. Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachkräften und Unternehmen, aber auch die Auseinandersetzung mit Behörden und direkten Nachbarn wird nicht nur durch das bürgerliche Recht, sondern durch geltendes Baurecht bestimmt. Nur die wenigsten Privatpersonen sind inhaltlich so mit der Materie vertraut, dass sie souverän in Streitfragen ihre Interessen vertreten können. Aber auch nicht jeder Rechtsanwalt hat seinen beruflichen Schwerpunkt auf dieses Thema ausgelegt. Doch insbesondere hier empfiehlt sich der Rat eines kompetenten und erfahrenen Experten.

Das Baurecht – Worum geht es dabei?

Man unterscheidet zunächst zwischen privatem und öffentlichem Baurecht.

Öffentliches Baurecht

Beim öffentlichen Baurecht stellt sich die Frage, was es mit diesem Rechtsbereich auf sich hat und welche Aspekte für Privatpersonen von Belang sein können. Viele baurechtlichen Grundlagen deckt das Baugesetzbuch, kurz BauGB, für die Bundesrepublik Deutschland ab. Dieses Gesetz trat ursprünglich im Sommer 1960 erstmals in Kraft( seinerzeit noch als Bundesbaugesetz) und wurde in der Zwischenzeit mehrfach novelliert und den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Es dient vornehmlich als Entscheidungs- und Planungsgrundlage für alle Bereiche des Bauens in Deutschland. Damit umfasst es sowohl den Umgang mit Neubauten und Bestandsbauten, aber auch das umfangreiche Thema der Bauleitplanung. Es dient als Richtlinie für die Ausgestaltung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und beantwortet im Detail Fragen, die Stadtplaner, Architekten, Ingenieure und andere Fachplaner zu sämtlichen Bauvorhaben beachten müssen. Wenn es also um den Umgang mit Bauland, die Erschließung von Bauflächen, die Art der Bebauung in einem bestimmten Gebiet oder die Form der Nutzung des eigenen Grundstücks geht, bietet das Baugesetzbuch die rechtlich wirksamen Entscheidungsgrundlagen, zusammengefasst als Bauplanungsrecht.

Das Bauordnungsrecht regelt dagegen die Fragen der Sicherheit, des Brandschutzes, der einzuhaltenden Abstandsflächen, der notwendigen Stellplätze und sonstige Detailfragen des Baugenehmigungsverfahrens. Ebenso in welchen Fällen keine Baugenehmigungen notwendig oder vereinfachte Verfahren möglich sind. Diese Gesetzeskompetenz ist den jeweiligen Bundesländern übertragen und in Rheinland-Pfalz in der Landesbauordnung geregelt.

Neben den Interessen der Bauherren sind ebenso die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die von solchen Bauvorhaben betroffen sind, also insbesondere der Nachbarn, zu wahren. Auch deren Rechte, etwa sich gegen sie störende und beeinträchtigende Bauvorhaben zur Wehr zu setzen (Widerspruch, Klage) regelt das öffentliche Baurecht.

Privates Baurecht

Das private Baurecht umfasst hauptsächlich die Beziehungen von Bauherrn, Architekten und Werkunternehmer untereinander.

Die gesetzlichen Grundlagen sind vielfältig, sodass sich der einzelne in diesem Paragrafendschungel, verstreut über die verschiedenste Gesetze und Vorschriften, kaum noch zu Recht finden kann.

Vor Baubeginn stellt sich bereits die Frage, welche Form des Bauvertrages man wählt (BGB oder VOB), beauftragt man einen Architekten oder eine Bauträgergesellschaft, welche Bestimmungen sind bei der Beauftragung eines Architekten zu beachten, wie ist dessen Honorar nach der HOAI gestaltet und vieles mehr?

Welche Besonderheiten sind in der Bauphase besonders wichtig: wie verhält man sich, wenn Baumängel festgestellt werden, welche Fristen und Formalien sind einzuhalten, wie geht man in einem solchen Falle am besten vor, um Beweise zu sichern und seine Rechte zu wahren?

Wie sieht es mit der Fälligkeit von Honoraren der Architekten oder dem Werklohn des Bauunternehmers aus?

Diese Fragen sind kaum ohne Hinzuziehung eines Experten zu beantworten.

Hier kann viel Geld und Zeit gespart werden, sofern man sich bei auftretenden Problemen frühzeitig einen kompetenten Anwalt zu Rate zieht.

Was spricht für Fachanwälte im Bereich des Baurechts?

Wie viele Gesetzesgrundlagen beinhalten das Baugesetzbuch, die Landesbauordnung, das BGB, die VOB, die HOAI eine Vielzahl unterschiedlicher Zuständigkeitsbereiche. Ständige Erweiterungen, Überarbeitungen und Erneuerungen führen dazu, dass das gesamte Baurecht nicht zwingend vereinfacht wird. Über die gesamten Gesetze, Vorschriften, technische Regelungen hinaus beinhaltet dieser Bereich zudem auch noch andere Schwerpunkte, die in einem möglichen Streitfall nur von Experten mit umfangreicher Fachkenntnis und langjähriger Berufserfahrung abgedeckt werden können.

Auch regionale Unterschiede gilt es zu berücksichtigen. Aus diesem Grund hat sich für die Region Trier ein Team von Fachanwälten des Verwaltungsrechts sowie für Bau- und Architektenrecht etablieren können. Als direkte Ansprechpartner vor Ort in Trier bieten sie fachliche Kompetenz, auch durch langjährige Berufserfahrung. Nicht zuletzt spricht der unmittelbare Ortsbezug zur Stadt und die direkte Nähe zum Amts- und Landgericht sowie des Verwaltungsgerichts für die fachlichen Qualifikationen der Kanzlei.

Bei Fragen und Problemen zu diesem Rechtsbereich in Trier oder Umgebung lohnt sich also unbedingt die Rücksprache mit den Fachanwälten der Kanzlei. Dazu genügt ein kurzer Anruf, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

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